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Gesundheitliche Versorgungsplanung nach § 132g Abs. 3 SGB V

28. März 2023

€1.428

Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz wurde in § 132g SGB V die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase als neues Leistungsangebot in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe eingeführt. Inhalt der gesundheitlichen Versorgungsplanung ist ein individuelles, auf die Situation der Leistungsberechtigten zugeschnittenes Beratungsangebot zur medizinisch-pflegerischen, psychosozialen und/oder seelsorgerlichen Versorgung.
Die Berater:innen stehen den Leistungsberechtigten im Prozess der Entscheidungsfindung für die Versorgung in der letzten Lebensphase zur Seite. Diese Gespräche sind geprägt von persönlichen Erlebnissen und Erfahrungen sowie vertraulichen Informationen. Die Auseinandersetzung über medizinisch-pflegerische Abläufe, Möglichkeiten, Ausmaß und Intensität von medizinischen Interventionen sowie palliativ-medizinischer und palliativ-pflegerischer Maßnahmen ist eine sehr emotionale Situation. Für die Beratung und Begleitung in diesem Prozess bedarf es deshalb einer hohen personalen und fachlichen Kompetenz sowie entsprechender Erfahrungen. Diese Weiterbildung greift die spezifischen Anforderungen dieser Beratungstätigkeit auf und vermittelt hierzu grundlegende Kenntnisse.

  • Einführung in die gesundheitliche Versorgungsplanung
  • Vermittlung von Kenntnissen zu medizinisch-pflegerischen Sachverhalte
  • ethische und rechtliche Rahmenbedingungen
  • Kommunikation in Beratungsgesprächen
  • Dokumentation und Vernetzung
  • Anwendung des Erlernten im Intensivtraining

Organisation:
Vor Weiterbildungsbeginn führt die leitende Weiterbildungs-Dozentin ein individuelles etwa halbstündiges Online-Gespräch zur Einführung und zur Klärung von Fragen mit allen Teilnehmenden. In Modul 1- 3 werden die theoretischen Grundlagen erarbeitet (theoretischer Teil).
Es folgt der 1. Praxisteil: alle Teilnehmer:innen führen vier Beratungsgespräche in der eigenen Einrichtung durch. Diese Gespräche werden durch einen Dozenten/eine Dozentin aus dem jeweiligen Netzwerk der Teilnehmenden begleitet. Bei der Suche nach geeigneten Netzwerkpartner:innen werden die Teilnehmenden durch die Dozentin der Weiterbildung beraten und unterstützt. Die begleitenden Gesprächspartner:innen (Netzwerkpartner:innen) schließen mit dem ASB-Bildungswerk eine Vereinbarung über die Art der Begleitung, Reflexion und deren Dokumentation.
In Modul 4 werden diese ersten Gespräche in der Weiterbildungsgruppe reflektiert, es gibt Gelegenheit sich mit der eigenen Rollenfindung zu beschäftigen und Fragen zur Implementierung des Beratungsannebotes in den Einrichtungen werden geklärt.
Anschließend führen die Teilnehmer:innen innerhalb eines Jahres sieben Beratungsprozesse durch (Praxisteil 2), für die die Einrichtung die pauschale Vergütungsleistung der Krankenkassen bereits in Anspruch nehmen kann. Diese Beratungsprozesse und die eigene Entwicklung zur GVP-Berater:in werden mit der Dozentin in einem individuellen etwa einstündigem Online-Abschlussgespräch bis zum Ende des Jahres reflektiert. Zudem wird der Implementierungsprozess nochmals in den Blick genommen. Während des 2. Praxisteils der Weiterbildung findet eine Vernetzung und kollegiale Unterstützung zwischen den Weiterbildungsteilnehmer:innen in Kleingruppen statt (Intervisionsgruppen).
Die Weiterbildung wird berufsbegleitend durchgeführt und hat einen Gesamtumfang von 66 Unterrichtsstunden Video-Präsenzzeit zzgl. der Zeit für die selbstständig durchgeführten, reflektierten und dokumentierten Beratungsgespräche und die Kleingruppenarbeit. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten die Teilnehmer:innen ein Zertifikat über den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung nach der Vereinbarung zu § 132g Abs. 3 SBG V.

Einstieg ca. halbstündiges Online-Klärungsgespräch mit der Dozentin
Der Termin findet zwischen dem 1. und 17. März 2023 statt und wird individuell abgesprochen.

Weiterbildung 1. Teil Theoretischer Unterricht
Modul 1 28.03.2023 – 29.03.2023
Modul 2 26.04.2023 – 27.04.2023
Modul 3 23.05.2023 – 24.05.2023

Beratungsprozesse Praxisteil 1
Zwischen Modul 3 und 4 führen die Teilnehmer:innen vier begleitete Beratungsgespräche durch:
insgesamt mindestens 12 UStd. (incl. Vor- und Nachbereitung, Reflexion und Dokumentation)

Modul 4 23.08.2023 – 24.08.2023
Praxisreflexion 1: Supervision und Coaching der in der Zwischenzeit durchgeführten Beratungsgespräche

Weiterbildung 2. Teil Praxisteil 2
7 Beratungsprozesse + Intervisionsgruppen (Kleingruppenaustausch / Umfang mind. 3 Treffen á zwei UStd.)

Abschluss ca. einstündiges Online-Abschlussgespräch mit der Dozentin bis Ende 2023
Praxisreflexion 2: Supervision der in der Zwischenzeit durchgeführten Beratungsgespräche. Der Termin wird individuell abgestimmt.

Zielgruppe:
Fachkräfte mit

  • abgeschlossener Alten- oder Krankenpflegeausbildung, Erzieher:innenausbildung oder abgeschlossenem Studium als Heilerziehungspfleger:in, Pädagog:in, Psychologe:in, Theologe:in und
  • dreijähriger einschlägiger Berufspraxis nach Ausbildung/Studium innerhalb der letzten acht Jahre

Voraussetzungen:
Wir erwarten von Ihnen:

  • während der Seminarzeiten aktivierte Kamera und ein funktionierendes Mikrofon. Ohne dies ist die Teilnahme ausgeschlossen.
  • einen PC oder Laptop pro Teilnehmer:in
  • durchgängige Anwesenheit und volle Konzentration auf das Seminar (keine Telefonate, keine Emails…)

Teilnehmeranzahl: 16 Personen
Dozentin: Dr. Carmen Birkholz
Seminarbeginn: jeweils 09:00 Uhr
Seminarende: jeweils 16:30 Uhr
Seminarort: Online

Details

Datum:
28. März 2023
Eintritt:
€1.428

Veranstaltungsort

Online

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